
Fragen und Antworten
Gibt es Fragen? Wir haben die Antworten.
DER REHAANTRAG
Wenn Kinder und Jugendliche so krank sind, dass der regelmäßige Kindergartenbesuch bzw. die Schul- oder Berufsausbildung in Gefahr ist, kann eine Rehabilitation in Frage kommen.
Eine medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche kann gezielt helfen, chronische Krankheiten zu lindern, Spätfolgen zu verhindern (auch im Zuge der Corona-Pandemie) und die Leistungsfähigkeit für Schule und Ausbildung zu verbessern. Damit wird die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen nachhaltig gesteigert.
Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche können sowohl beim Rentenversicherungsträger als auch bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden.
Grundsätzlich ist dies bis zum 18. Geburtstag des Kindes möglich. Bis zum 27. Geburtstag ist für Jugendliche eine Kinderrehabilitation möglich, die:
- sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und noch nicht selbst rentenversichert sind oder
- ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten oder
- sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können.
Die Kinder müssen "nicht versichert" sein. Nicht versichert sind solche Kinder, die selbst noch keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben oder zu deren Gunsten Beiträge als entrichtet gelten.
Folgende Unterlagen sind an den Rentenversicherungsträger zu senden:
- Antrag auf Kinderrehabilitation (G0200)
- Befundbericht (G0612) sowie Honorarabrechnung (G0600) des behandelnden Arztes (zum Beispiel Kinderarzt, Hausarzt)
- Wichtige medizinische Befunde Ihres Kindes, etwa Gutachten oder Arztbriefe, in Kopie
Kinderrehabilitationen werden sowohl von der Rentenversicherung als auch von der Krankenversicherung erbracht. Im Gegensatz zur Mutter- /Vater-Kind-Kur, die für kranke oder überbelastete Eltern bestimmt ist, steht bei der Kinder- und Jugendreha das kranke oder im Alltag beeinträchtigte Kind im Mittelpunkt. In der Kinder- und Jugendreha wird das medizinisch-therapeutische Angebot individuell auf die körperlichen und psychischen Probleme des Kindes/Jugendlichen abgestimmt. Eine medizinische Behandlung erwachsener Begleitpersonen erfolgt nicht.
Bei der „Familienorientierten Rehabilitation“ handelt es sich um eine besondere Form der Kinderrehabilitation, mit der der besonderen familiären Belastungssituation von schwerst chronisch kranken Kindern und deren Familienangehörigen Rechnung getragen werden soll.
Auf der Internetseite www.meine-rehabilitation.de der Deutschen Rentenversicherung kann eine passende Reha-Einrichtung gesucht werden. Hierfür müssen das Fachgebiet „Kinder und Jugendmedizin“ und der Erkrankungsschwerpunkt des Kindes ausgewählt werden.
Weitere Informationen finden sich auch auf der Seite www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de im Internet.
Die Kinderrehabilitation dauert in der Regel vier Wochen, in seltenen Fällen auch länger.
Die tatsächliche Aufenthaltsdauer orientiert sich an Umfang und Schwere der Krankheit und wird von der Rehabilitationseinrichtung in Absprache mit den Eltern festgelegt.
DIE REHAVORBEREITUNG
Die Rehabilitationseinrichtung sendet Ihnen, nach Bewilligung durch den Kostenträger, unaufgefordert alle erforderlichen Informationen zu.
Die Rehabilitationseinrichtung teilt den Aufnahmetermin mit. Im Einzelfall kann in Abstimmung mit dem Kind und den Sorgeberechtigten ein neuer Termin vereinbart werden.
Die Rehabilitationseinrichtung entscheidet und informiert Sie hierüber. Haustiere können nicht mitgenommen werden.
Kinder können für die Dauer der Rehabilitation begleitet werden, wenn dies für die Durchführung oder den Erfolg der Rehabilitation erforderlich ist. Hiervon ist unter anderem auszugehen, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist.
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Zeitraum der Rehabilitation. Wegen der Erstattung eines möglichen Verdienstausfalls wenden Sie sich bitte an Ihre Rentenversicherung.
Die Mitnahme von Geschwisterkindern in die Rehabilitationseinrichtung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei werden die Kosten für die Unterbringung übernommen, jedoch keine ärztlichen und therapeutischen Leistungen erbracht.
Für Geschwisterkinder bis zum 12. Geburtstag, die zuhause bleiben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung für die häusliche Versorgung gewährt werden.
WÄHREND DER REHA
Schulunterricht gehört in allen Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche zum festen Bestandteil des Tagesablaufs. Die Kinder werden in den Hauptfächern unterrichtet und arbeiten möglichst mit dem Lehrmaterial der Heimatschule. Befürchtungen, wegen eines Unterrichtsausfalles an der heimatlichen Schule den Anschluss zu verlieren, sind daher nicht begründet.
Auch das Geschwisterkind nimmt am Schulunterricht teil. Nähere Informationen zum Umfang des Schulunterrichts erteilt die Rehabilitationseinrichtung.
In den meisten Rehabilitationseinrichtungen findet der Schulunterricht in den eigenen Räumlichkeiten statt. Manche Kliniken haben sogar eigene abgegrenzte Schulgebäude.
Ja, diese werden von der Rehabilitationseinrichtung ausgestellt.
Nein. Die Kinder- und Jugendrehabilitation ist zuzahlungsfrei.